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Umfangreiches Verfahren nach §8a RuVfO gegen SV Röder 20 Saathain |
27.04.2008 um 13:35 Uhr |
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Das bisher umfangreichste Verfahren wegen Verstößen gegen § 8 a RuVfO (Diskriminierung und ähnliche Tatbestände) sowie Verstößen gegen die Sicherheitsrichtlinie des FLB hat das Sportgericht des Fußballkreises Elbe-Elster gegen SV Röder 20 Saathain eröffnet.
Dem Verein werden folgende sportrechtliche Verstöße vorgeworfen:
1. Unsportliches Verhalten im Sinne des § 8 a RuVfO durch Anhänger der SG Röder 20 Saathain gegenüber der Gastmannschaft durch herabwürdigende, diskriminierende, verunglimpfende, rassistische und menschenverachtende Äußerungen sowie
2. Unsportliches Verhalten im Sinne des § 8 a RuVfO durch Anhänger der SG Röder 20 Saathain gegenüber dem Schiedsrichter und den Schiedsrichterassistentinnen durch obszön anstößige, menschenverachtende und provokativ beleidigende Äußerungen sowie
3. Bedrohung des Schiedsrichters durch Zuschauer und damit verbunden die Vernachlässigung des Ordnungsdienstes und des ausreichenden Schutzes des Schiedsrichters und der Schiedsrichterassistentinnen sowie
4. Unzureichender Ordnungsdienst und damit Verbunden die unzureichende Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien des FLB durch die SG Röder 20 Saathain indem pyrotechnische Mittel (Knall-/Feuerwerkskörper) im Zuschauerbereich gezündet werden konnten und dadurch das Spiel unterbrochen werden musste sowie
5. Verkauf von Alkohol auf dem Sportgelände und Duldung des Mitführens von Glasflaschen durch Zuschauer sowie
6. Unzureichender Ordnungsdienst und Schutz der Gastmannschaft durch die SG Röder 20 Saathain so dass Spieler der Gastmannschaft von Zuschauern geschlagen und mit Bier beschüttet wurden.
Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 15. Mai 2008 um 18.00 Uhr im Haus des Gastes in Bad Liebenwerda statt.
Quelle: ee-fussball.de |
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von Michael Richter |
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