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Urteilsspruch zu den Vorkommnissen im Spiel bei der SG Röder Saathain
16.05.2008 um 06:59 Uhr
Am 15.05.2008 um 18 Uhr fand im "Haus des Gastes" in Bad Liebenwerda die Sportgerichtsverhandlung mit anschließender Urteilssprechung zum Spiel der DJK Finsterwalde bei der SG Röder Saathain(24.Spieltag)statt. Der Heimmannschaft wurden umfangreiche Verstöße im Rahmen der Sicherheitsauflagen vorgeworfen.

Nachdem Schiedsrichter, Vereinsvertreter und betroffene Spieler beider Parteien Stellung zu den Vorwürfen genommen hatten, verkündete das Sportgericht unter Zusammenfassung mehrerer Tatbestände folgendes Urteil:

1.)
300,00 € Geldstrafe gegen die SG Röder Saathain

2.)
6-monatiges Verbot des Ausschanks alkoholischer
Getränke auf dem Sportgelände der SG Röder Saathain

3.)
Übernahme der Verfahrenskosten durch die SG Röder
Saathain

4.)
Die bisher eingegangenen Erkenntnisse zum Vorwurf
der Diskriminierung und rassistischer Äußerungen
von Zuschauern gegen Schiedsrichter und Spieler
der DJK Finsterwalde werden an die zivile Gerichtsbarkeit übergeben.

Die SG Röder Saathain behält sich ihr Recht auf Berufung vor. Die genaue Urteilsbegründung findet man auf der Homepage des Fußballkreises unter "http://www.ee-fussball.de/portal/sportgericht_fk-ee/sportgerichtsurteile/urteil_12_-_2007/2008.html".
von Sten Seliger


 

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